Auch nach Rechnungsausstellung für die ärztlichen Leistungen Ihres Sie behandelnden Chefarztes möchten wir Ihnen bei eventuell auftretenden Fragen behilflich sein:
Rückfragen zu bestimmten GOÄ-Ziffern auf Ihrer Rechnung
Ihre PKV erkennt GOÄ-Positionen auf der Rechnung nicht an